Die Passkarte, als Vorläufer des Personalausweises, wurde seit 1850 von den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes (1815 – 1866) als Ausweisdokument eingeführt. Im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt wurde 1851 die entsprechende Ministerialverordnung zur Einführung erlassen. (Gesetzblatt für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1851, Nr. IX, Ministerial-Verordnung über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimationsmittel vom 07. März 1851)
Passkarte von 1857, ausgestellt durch das Landratsamt Rudolstadt, StAStadtilm AB 17.20.-1051
Die Passkarte enthielt auf der Vorderseite die ausstellende Behörde (Im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt waren nur die Fürstlichen Landratsämer in Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen dazu befugt), das Ausstellungsdatum, den Namen und den Familienstand sowie die Nummer des Passkarten-Journals. Die Rückseite enthielt die Personenbeschreibung und die Unterschrift des Passinhabers.
Die Passkarte war ein Jahr lang gültig und ermöglichte innerhalb des Deutschen Bundes den Grenzübertritt ohne besondere Ein- und Ausreisegenehmigungen. Der Pass kostetet 17,5 Kreuzer = 5 Silbergroschen.
Das 1919 verabschiedete Passgesetz des Deutschen Reiches kannte die Passkarte als Ausweisdokument nicht mehr, sie wurde durch den Personenausweis ersetzt.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 14. April 2016 aktualisiert.