Das Chausseegeld, teilweise auch als Wegegeld bekannt, war eine Art Straßennutzungsgebühr, die durch Fuhrwerke für die Nutzung bestimmter Straßen in Form von Bargeld als Abgabe entrichtete werden musste.
Chaussee-Geld Hebestelle am Erfurter Tor an der heutige Ecke Schulstraße – Erfurter Straße
Kassiert wurde es vom Chausseewärter (Wegegeldeinnehmer), der die Aufsicht über den jeweiligen Abschnitt hatte. Er saß in einem Einnehmer-Häuschen (Chausseehaus) und regelte den Verkehr (zum Teil durch angebrachte Schlagbäume). Dieses Wegegeld ist mit der heutigen Maut vergleichbar.
Chaussee-Geld Hebestelle an der heutigen Ecke Kastanien-Allee – Weimarische Straße
In der Regel ging das Chausseegeld der Landeskasse des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt zu, die es für die Errichtung neuer Straßen und zur Erhaltung bestehender Verkehrswege nutzte. Da es aber im Laufe der Zeit und mit der Entwicklung der Verkehrswege die Kosten nicht mehr deckte und den Verkehr unnötig aufhielt, wurde das Chausseegeld abgeschafft.
Wie die Hinterziehung der Zahlung des Chausseegeldes bestraft wurde , konnte man in einem Stadtilmer Anzeiger von 1912 erfahren: Automobilvermieter G. aus Ilmenau wird am 24.10. vom Fürstlichen Amtsgericht Stadtilm, wegen Hinterziehung von 16 Pfg. Chausseegeld am Untertor zu Stadtilm, zum 12-fachen Betrag des hinterzogenen Chausseegeldes = 1,92 M, und Nachzahlung der 16 Pfg. sowie Tragung der Gerichtskosten, verurteilt.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.Februar 2015 aktualisiert.