1275 – 1396

Dieser Artikel wurde zuletzt am 10.Februar 2016 aktualisiert.

1275
Am 19. April 1275 erhielt Günther IX., Graf von Schwarzburg, vom Erzbischof von Mainz, Werner von Eppstein, die Erlaubnis, in Stadtilm (in opido Ilmene) einen Konvent der Nonnen des Zisterzienserordens zu errichten. Mit Urkunde vom 22. April 1275 wurde der Äbtissin und dem Konvent des Zisterzienserklosters zu Saalfeld (gegründet 1267) gestattet,  ihr Kloster nach Stadtilm (Ilmene) zu verlegen, da die Lage dieses Ortes für ihren Unterhalt als günstiger gehalten wurde.

1282
Man bezeichnete Stadtilm als civitas (Bürgertum, Bürgerrecht, Stadtgemeinde).

1287
Das Kloster wurde der heiligen Maria, dem Nicolaus und Benedikt geweiht. Die erste Äbtissin war die Gräfin Irmengard, eine Tochter des Grafen Günthers VII.

1293
(Stadt)Ilm hatte immer noch zwei Besitzer: Graf Günther VIII. von Käfernburg und Heinrich XI. von Schwarzburg. Zwischen diesen beiden herrschte Unfrieden, der bisweilen sogar in offene Fehde ausartete. Um (Stadt)Ilm aus dieser Sache herauszuhalten, gaben Graf Günther VIII. von Käfernburg und Günther XI., Graf und Herr zu Schwarzburg am 12.4. die feierliche Versicherung ab, daß, „wenn sich hinfort zwischen ihnen Hader oder Krieg entspinnen würde, dies den Bürgern an Habe und Gut Haus und Hof unschädlich sein solle, beide wollen deswegen während der Dauer der Mißhelligkeiten die Stadt nicht betreten, sondern solange auf das Öffnungsrecht verzichten, derjenige aber, welcher das gegebene Wort bräche, habe den Verlust seines Theils zu gewärtigen“.

um 1300
Die in Stadtilm geprägten Münzen (Brakteate) wurden nach dem Muster der Erfurtischen geschlagen. Sie hatten entweder die Umschrift: Ilmene oder den Namen und das Bild des heiligen Nikolaus als Schutzpatron des Klosters.

1302
Die Stadt war ummauert.
Am 18.10. bestätigten die Grafen nicht nur das Privilegium vom 12.4.1293, sondern gestatteten den Bürgern noch außerdem, „nach Belieben und ungehindert aus einem Theile der Stadt in den andern mit Leib und Gut sich zu wenden, oder auch ihren Wohnsitz an fremden Orten zu wählen, ohne deswegen ihre unbewegliche Habe einzubüßen“. Außerdem versprachen sie „niemals eine Burg oder ein Bollwerk in den Ringmauern oder außerhalb im städtischen Gebiete anzulegen“.
Graf Günther VIII. von Käfernburg gab das Versprechen ab, „die Bürger zu Ilm ohne Ursache unbilliger und unziemlicher Weise nimmer zu belästigen, zu beunruhigen, gefangen zu halten oder in Ketten und Banden zu legen“.
Nach dem Tode des Grafen Günther VIII. ging seine Hälfte der Stadt an die andere Käfernburgische Linie über.

1306
Am 15.2. kauften die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg die Stadt Arnstadt, das Haus zu Wachsenburg und Stadtilm dem Grafen Otto von Orlamünde ab.

1330
Günther, der ältere, Herr zu Blankenburg, Günther von Käfernburg, Heinrich und Günther, Herren zu Schwarzburg, trafen „an Sente Georigen“ abends die Anordnung „…, daß der Stadtrath volle Macht und Gewalt haben solle, zu setzen und zu ordnen und wiederum aufzuheben und abzuschaffen, was gemeiner Stadt ersprießlich oder schädlich sein möchte, und daß ihn hieran niemand hindern oder ihm Eintrag thun solle“.

1338
Bei der Judenverfolgung in Deutschland wurden auch in Stadtilm Juden erschlagen bzw. verbrannt.

1340
Die schwarzburgische Hälfte Stadtilms fiel an Günther XVIII., den Begründer der Linie Schwarzburg – Wachsenburg.

1349
Ausgelöst von einem schweren Erdbeben in Deutschland am 25.6. und dem Ausbrechen von Krankheiten (asiatische Beulenpest, auch der schwarze Tod genannt), was den Juden angelastet wurde, gab es erneut Judenverfolgungen auch in Stadtilm.

um 1350
Es wurde begonnen, in Stadtilm den „größten Zinsboden Thüringens“ zu bauen.

1388
Am Sonntag Judica kaufte Graf Johann II., Herr zu Wassenburg (Wachsenburg), Leutenberg und Kranichfeld nebst seinen Vetter Günther XXVII. und Sohn XXIX. die käfernburgische Hälfte Stadtilms von der verwitweten Gräfin Sophie von Käfernburg, geb. von Stolberg, für 925 Schock (= 55.500) Meißner Groschen Freiberger Münze (acht gute Pfennige für einen Groschen gerechnet).
Damit war die Stadt nach der Teilung von 1160 wiedervereinigt und wurde alleiniger Besitz der Grafen von Schwarzburg. Vorher war die Stadt zur Hälfte käfernburgisch, das heißt, mitten durch Stadtilm verlief eine Staatsgrenze.

1396
Der Markgraf zu Meißen und Landgraf zu Thüringen, Wilhelm, bekam Stadtilm zur Lehen.